Barrierefreiheitserklärung


Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie unsere Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.


Beschreibung der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen

Die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Dazu müssen

  • Produkte, die zur Erbringung der Dienstleistung verwendet werden, die Anforderungen der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllen,
  • die Bereitstellung von Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung sowie für den Fall, dass für die Erbringung der Dienstleistung Produkte verwendet werden, die Bereitstellung von Informationen über die Verbindung der Dienstleistung zu diesen Produkten sowie über die Barrierefreiheitsmerkmale und die Interoperabilität dieser Produkte mit assistiven Technologien folgende Anforderungen erfüllen:
    • die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt,
    • sie sind für den Verbraucher auffindbar,
    • sie werden in verständlicher Weise dargestellt,
    • sie werden den Verbrauchern auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können,
    • der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate durch den Verbraucher eignen, die auf unterschiedliche Art dargestellt und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können,
    • sie werden in einer Schriftart mit angemessener Größe und mit geeigneter Form unter Berücksichtigung des vorhersehbaren Nutzungskontexts und mit ausreichendem Kontrast sowie ausreichenden Abständen zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt,
    • es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente nicht-textlichen Inhalts enthalten sind,
    • die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen digitalen Informationen werden auf konsistente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden,
  • Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden und
  • im Fall der Verfügbarkeit von Unterstützungsdiensten wie Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Schulungsdienste diese die Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität der Dienstleistung mit assistiven Technologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen.

Bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen

  • Informationen zur Barrierefreiheit der zum Verkauf stehenden Produkte und der angebotenen Dienstleistungen bereitgestellt werden, soweit diese Informationen vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur zur Verfügung gestellt werden,
  • Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, wenn diese nicht in Form eines Produkts, sondern im Rahmen einer Dienstleistung bereitgestellt werden, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden und
  • Identifizierungsmethoden, Authentifizierungsmethoden, elektronische Signaturen und Zahlungsdienste, wenn diese bereitgestellt werden, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

Wahrnehmbarkeit bedeutet, dass die Informationen und Komponenten der Nutzerschnittstelle den Nutzern in einer Weise dargestellt werden müssen, dass sie sie wahrnehmen können.

Bedienbarkeit bedeutet, dass der Nutzer die Komponenten der Nutzerschnittstelle und die Navigation handhaben können muss.

Verständlichkeit bedeutet, dass die Informationen und die Handhabung der Nutzerschnittstelle verständlich sein müssen.

Robustheit bedeutet, dass die Inhalte robust genug sein müssen, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können.

Funktionen, die die Gestaltung und Herstellung von Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen betreffen und für die keine Anforderungen in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aufgestellt werden, gelten als barrierefrei, wenn sie die folgenden Anforderungen an die funktionalen Leistungskriterien und -fähigkeiten der Nutzer nach der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllen:

Wenn das Produkt oder die Dienstleistung visuelle Bedienungsformen bietet, muss

  • mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die eine Nutzung bei fehlendem Sehvermögen ermöglicht,
  • mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die eine Nutzung bei eingeschränktem Sehvermögen ermöglicht und
  • mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die keine Farbunterscheidung erfordert.

Wenn das Produkt oder die Dienstleistung auditive Bedienungsformen bietet, muss

  • mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die kein Hörvermögen erfordert und
  • mindestens eine Bedienungsform mit erweiterten Audiofunktionen vorhanden sein, die die Nutzung bei eingeschränktem Hörvermögen ermöglicht.

Wenn für das Produkt oder die Dienstleistung eine stimmliche Eingabe des Nutzers erforderlich ist, muss mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die keine stimmliche Eingabe erfordert. Als stimmliche Eingabe gelten auch orale Laute wie Sprechen, Pfeifen oder Schnalzen.

Wenn das Produkt oder die Dienstleistung manuell bedient werden muss, muss mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die die Nutzung mithilfe anderer Bedienungsformen ermöglicht, welche keine feinmotorische Steuerung und Bedienung, Handmuskelkraft oder gleichzeitige Bedienung von mehr als einem Bedienelement erfordern.

Die Bedienelemente des Produkts müssen sich in der Reichweite aller Nutzer befinden. Wenn das Produkt oder die Dienstleistung manuelle Bedienungsformen bietet, muss mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, die die Bedienung bei eingeschränkter Reichweite und Kraft ermöglicht.

Wenn das Produkt visuelle Bedienungsformen bietet, sind fotosensitive Anfälle auslösende Bedienungsformen zu vermeiden.

Das Produkt oder die Dienstleistung muss mit mindestens einer Bedienungsform ausgestattet sein, die Funktionen umfasst, die die Nutzung bei kognitiven Einschränkungen erleichtern und vereinfachen.

Wenn das Produkt oder die Dienstleistung Funktionen umfasst, die der Barrierefreiheit dienen, muss mindestens eine Bedienungsform vorhanden sein, mit der die Privatsphäre der Nutzer bei Verwendung dieser Barrierefreiheitsfunktionen gewahrt ist.


Allgemeine Verbraucherinformationen

Allgemeine Verbraucherinformationen finden Sie in den Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen und unter den nachfolgenden Links:

Impressum: https://www.sh-kloenne.de/de/impressum


Informationen zur Dienstleistung

Über unsere Website bieten wir die folgende Dienstleistung an:
Auf dieser Webseite informieren wir über unsere Angebote und Dienstleistungen aus dem Bereich Sanitätsartikel sowie aus dem Spektrum der Orthopädietechnik.

Die Dienstleistung wird wie folgt durchgeführt:
Auf der Webseite geben wir einen ausgewählten Überblick über diverse Artikel sowie Informationen zu unseren Ladengeschäften und deren Standorte. Zudem gibt es einen Eindruck zu unseren Dienstleistungsangeboten.


Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Um den Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht zu werden, orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines. Weitere Informationen zu den Web Content Accessibility Guidelines und den von uns umgesetzten Maßnahmen finden Sie unter https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/ (in englischer Sprache) und https://outline-rocks.github.io/wcag/translations/WCAG21-de/ (in deutscher Sprache). Folgende Maßnahmen haben wir in unserem Online-Angebot umgesetzt:

Bildschirmausrichtung
Inhalte sind sowohl im Hoch- als auch im Querformat zugänglich, es sei denn, eine bestimmte Ausrichtung ist unentbehrlich.

Textgröße ändern
Text kann bis zu 200 % vergrößert werden, ohne dass Inhalte verloren gehen.

Bilder eines Textes (keine Ausnahme)
Text wird nur dann als Bild dargestellt, wenn eine bestimmte Darstellung unentbehrlich ist.

Umfluss (Reflow)
Inhalte werden so angezeigt, dass kein horizontales Scrollen erforderlich ist.

Inhalt bei Überfahren mit dem Zeiger oder Tastaturfokus („Hover“ oder „Focus“)
Inhalte, die durch Hover oder Fokus angezeigt werden, sind zugänglich.

Seite mit Titel versehen
Jede Webseite hat einen beschreibenden Titel, der den Zweck der Seite angibt.

Linkzweck (im Kontext)
Der Zweck jedes Links ist durch den Text des Links oder seinen Kontext ersichtlich.

Ungewöhnliche Wörter
Ungewöhnliche Wörter werden erklärt, entweder im Text oder über ein Glossar.

Bei Fokus
Elemente ändern sich nicht unvorhersehbar, wenn sie den Fokus erhalten.

Bei Eingabe
Elemente ändern sich nicht unvorhersehbar, wenn Eingaben gemacht werden.

Syntaxanalyse
Inhalte sind fehlerfrei und valide codiert.


Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)

Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970
Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

 

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde mit dem Generator von getLaw.de erstellt.